Vorbemerkungen zum Angebot/ Vertrag
der Johann Lohr & Söhne GmbH, Dalheim
Stand 29.03.2022
Diese gelten nur, wenn die folgenden Punkte nicht explizit im Leistungsverzeichnis beinhaltet sind und vergütet werden.
1. Vorbereitung
Auch bei Abschluss eines Pauschalvertrags, über die unveränderlichen Massen, werden die Positionen Stahl, Erdarbeiten incl. Lieferung und Einbau von Schuttgütern, Entwässerungsarbeiten und Stundenlohn auf Nachweis abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der vereinbarten Einheitspreise mit der Schlussrechnung. Änderungen, zusätzliche Leistungen sowie Unvorhersehbares müssen gesondert vergütet werden, insbesondere wenn die Planung zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch nicht fertig gestellt war und uns nicht vorlag. Alle Maßangaben müssen in der Werkplanung vorhanden sein, für unzureichende Bemaßung übernehmen wir keine Haftung.
2. Baustelleneinrichtung und Gerüstarbeiten
Die Baustelleneinrichtung ist nur über die eigene Bauzeit kalkuliert. Sofern auch das Arbeitsschutzgerüst in unsere Leistungen aufgenommen werden soll, ist die geforderte Gerüstklasse anzugeben und zusätzlich zu vergüten. Unsere Kalkulation basiert auf der Gerüstklasse 70cm/ W06, jedoch ohne Zimmermann-, Konsolen- und Dachfanggerüst. Diese Kosten sind bauseits zu übernehmen. Die Anschlussmöglichkeit für den benötigten Baustrom muss auf dem Baugrundstück vorhanden sein. Nicht in unserer Kalkulation beinhaltet sind: Große Wasserhaltung (außer Tagwasser), Straßensperrungsgebühren, Straßenüberquerungen (Kabelbrücke / Zweiter Baustromkasten / längere Kabelführungen), Zusatzkosten der Versorger und Behörden, ein Baustromaggregat. Auf besondere Erkenntnisse, die während der Planung gewonnen werden, müssen wir vor Vertragsabschluss hingewiesen werden, z.B. Baustellenzufahrt, Bodengutachten.
3. Erd- und Entwässerungsarbeiten
Bei Kanalverlegung in Arbeitsräumen gehen wir davon aus, dass die Rohre in einem Kanalgraben verlegt werden. Die Kanalgrundleitungen werden mit geeignetem Material verfüllt. Wird eine Bodenanalyse benötigt, ist diese bauseits vorzulegen. Wir kalkulieren LAGA Z0, Bodenklasse 3-5. Nicht in unserer Kalkulation beinhaltet sind: Dichtheitsprüfungen, Abdecken der Baugrubenböschung und seitlich gelagerter Erde, sowie die Entsorgung der Grasnarbe bzw. Bewuchs.
4. Beton- und Stahlbetonarbeiten
Die Stahlmengen werden nach Stahllisten / Nachweisen Fertigteilwerk / Lieferschein abgerechnet. Nicht in unserer Kalkulation beinhaltet sind: das Herstellen und Schließen der Deckendurchbrüche, Fugenspachteln und malerfertiges Herstellen der Betonteile. Der Erdungswiderstand wird bauseits gemessen.
5. Maurer-, Isolier- und Abdichtungsarbeiten
Falls eine hohe Druckfestigkeit oder eine Wärmleitgruppe gefordert ist, muss dies eindeutig im LV ausgeschrieben sein. Nicht in unserer Kalkulation beinhaltet sind: Durchbrüche, Schlitze und Vormauerungen, Sockelabdichtungsarbeiten, Dämmung, Fensteranschluss nach RAL.
Alle Bauteile und Materialen müssen nach Herstellervorgaben geschützt werden. Verunreinigungen, die durch Witterungseinflüsse (z.B. Rostflecken auf Mauerwerk oder Betonbauteilen wegen Regen während des Einbaus von Metallteilen) entstehen, müssen bauseits entfernt werden.
6. Stundenlohnarbeiten
Sämtliche Stundenlohnarbeiten sind ausschließlich mit unserem Büro zu vereinbaren oder schriftlich abzurufen.
7. Verbrauchsstreitbeilegungsgesetz
Die für die Johann Lohr und Söhne GmbH zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Adresse Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851/7957940, Fax 07851/7957941, e-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, webseite www.verbraucher-schlichtung.de. Die Johann Lohr und Söhne GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren vor der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbrauchsstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den Vertrag und dessen Ausführung können vor folgender Vermittlungsstelle verhandelt werden: Handwerkskammer Rheinhessen, Adresse Dagobertstraße 2, 55116 Mainz, Telefon +49 6131-9992-0, Fax +49 6131-9992-63, e-Mail j.schueler(at)hwk.de.